Ehrenordnung

§ 1 Grundsätze

Der TSV Kleinsachsenheim e.V. würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen.

§ 2 Ehrungen

Ehrungen erfolgen durch Verleihung

  1. einer Anerkennungsurkunde
  2. der Ehrennadel in Bronze
  3. der Ehrennadel in Silber
  4. der Ehrennadel in Gold
  5. der Ehrenmitgliedschaft
  6. des Titels des Ehrenvorsitzenden

§ 3 Voraussetzungen der Ehrungen

  1. Anerkennungsurkunde
    Personen oder Gruppen, die eine Sportart oder ein Projekt für den Verein in vorbildlicher Weise fördern oder in einer Sportart eine herausragende Leistung vollbringen, erhalten eine TSV Anerkennungsurkunde.

  2. Ehrennadel mit Ehrenurkunde
    Für die langjährige Treue zum Verein, den dauerhaften Einsatz im wettbewerblichen Sportbetrieb oder die ehrenamtliche Übernahme von Verantwortung als Übungsleiter oder Funktionsträger werden Ehrennadeln in Bronze, Silber oder Gold mit einer Ehrenurkunde verliehen. Der Verein sieht von einer Ehrung ab, sofern eine Ehrung der Person durch einen Verband stattfindet. Die Art der Ehrung orientiert sich dabei an folgenden Richtwerten für Aktivitäten in Jahren, den Einzelfall berät der Vorstand:
     Ehrenamtlche
    Funktionäre und
    Übungsleiter
    Sportler im
    Wettbewerb
    Mitgliedschaft
    Bronze101525
    Silber152040
    Gold203050
    Ehrenteller silber  60
    Ehrenteller gold   70

    Die Anrechnung der Zeiträume beginnt ab dem 18. Lebensjahr. Darüber hinausgehende zusätzliche oder vorzeitige Ehrungen können beim Vorstand beantragt werden. Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrigere Stufe voraus.

  3. Ehrenmitgliedschaft mit Ehrenurkunde
    TSV-Mitglieder und Personen ohne Vereinszugehörigkeit können wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Bei der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sind wegen ihrer hohen ideellen Bedeutung angemessene Maßstäbe anzusetzen. Bei der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft soll berücksichtigt werden, in welchem Maß die zu ehrende Person die Vereinsinteressen in der Öffentlichkeit vertreten hat, wie sie am Vereinsgeschehen aktiv teilgenommen hat und in welchem Maß sie auch abteilungsübergreifend die Gesamtinteressen des TSV Kleinsachsenheim wahrgenommen hat. In gleichem Maß soll der langjährige persönliche Einsatz für die Belange des Vereins z.B. bei Veranstaltungen, der Durchführung des Sportbetriebes, beim Bau und der Unterhaltung der Sportanlagen berücksichtigt werden.
    In der Regel werden Vereinsmitglieder nicht vor Erreichung des 60. Lebensjahres zu Ehrenmitgliedern ernannt. Ehrenmitglieder sind vom TSV-Hauptbeitrag befreit.

  4. Ehrenvorsitzender
    Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden
    • wer mindestens eine 10-jährige Tätigkeit als 1. Vorsitzender, sowie
    • besondere Verdienste um den Verein und die Sportförderung vorzuweisen hat.
    Ehrenvorsitzende sind vom TSV-Hauptbeitrag befreit.

§ 4 Antragsverfahren

  1. Antragsberechtigt für Ehrungen sind:
    • der Hauptausschuss
    • der Vorstand
    • die Abteilungsleitungen
  2. Ehrungsanträge mit Begründung sind mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

§ 5 Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand des Vereins.

§ 6 Verleihung der Ehrung

Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden.

§ 7 Erfassung

  1. Über die Verleihung wird ein einfaches Besitzzeugnis ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben.
  2. Ausgesprochene Ehrungen sind vom Schriftführer zu erfassen und in einer Ehrenliste aufzunehmen.

§ 8 Ehrungen durch Fachverbände

Ehrungen durch Fachverbände oder den Württembergischen Landessportbund sind gemäß den von diesen Stellen erlassenen Bestimmungen zu beantragen. Die Verantwortung für diese Ehrungsfragen liegt bei den Abteilungsleitern.

§ 9 Weitere Regelungen

  1. Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglieder werden zum 70., 75., 80., 85. usw. Geburtstag vom 1. Vorsitzenden oder einem Vertreter besucht und mit einem Geschenk des TSV bedacht.

  2. Geburtstage
    Jedes Mitglied erhält zum 65., 70. Geburtstag und danach jährlich eine Geburtstagskarte.

  3. Erkrankungen und Unfälle
    Mitglieder, die eine schwere Erkrankung oder einen schweren (Sport-)Unfall erleiden, werden von Vereinsvertretern besucht und mit einer Aufmerksamkeit bedacht.

  4. Sterbefälle
    Beim Tod eines Mitgliedes wird eine Traueranzeige in der Sachsenheimer Zeitung aufgegeben. Wurden einem Mitglied zu Lebzeiten Ehrungen zuteil, ist zusätzlich wie folgt zu verfahren:

    Ehrennadel BronzeBeileidskarte und Strauß
    Ehrennadel Silber und GoldBeileidskarte und Bukett
    EhrenmitgliedKranzniederlegung und in Abstimmung mit den Angehörigen eine Grabrede durch den 1. Vorsitzenden bzw. durch einen Vertreter

§ 10 Gültigkeit

Diese Ehrenordnung wurde am 18. April 2012 im Hauptausschuss beschlossen. Sie tritt mit gleichem Datum in Kraft.

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