Vereinskonzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab dem 14.09.2021

A:        ALLGEMEINES

Sehr geehrte Mitglieder und Kursteilnehmer*innen,

A: ALLGEMEINES
Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Kleinsachsenheim
ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg gemäß der Corona-
Verordnung vom 06.06.2021. Das Konzept baut auf den Empfehlungen des Deutschen Olympischen
Sportbundes und der Spitzenfachverbände in den Sportarten und Angeboten auf, die im TSV
Kleinsachsenheim angeboten werden. Das Konzept ist einerseits so aufgebaut, dass für die einzelnen
Sportstätten, entsprechende Hygiene-, Abstands-, Nutzungs- und Kontrollregelungen beschrieben
werden.
Diese Konzeption wurde der Kommunalverwaltung von Sachsenheim am 05.10.2021 zur Kenntnis
vorgelegt.Was findet in der Sportstätte SPORTHALLE sportlich statt? /Trainingszeitenplanung TURNABTEILUNG
 

B: ORGANISATIONS- UND KOMMUNIKATIONSKONZEPT

 

sp]Was findet in der Sportstätte SPORTHALLE sportlich statt? /Trainingszeitenplanung TURNABTEILUNG
MO Jedermänner 20.15-22.00Uhr
Elki + Vorschule 15:00-17:00 Uhr
DI Elki+ Grundschule 15:00-17:00 Uhr
Gerätturnen 17:00 – 19:00 Uhr
AH 19:00 - 20:30 Uhr
Fun + Fitness 20.30-22.00Uhr
DO Vorschule+Grundschule15:30-17:30 Uhr
Fr Gerätturnen 14.00-17.00Uhr

[nbsp]

 Was findet in der Sportstätte „Mehrzweckhalle“ sportlich statt? /Trainingszeitenplanung
TURNABTEILUNG
MO YOGA 18.30 -20.00 Uhr
DI Frauengymnastik 9.00-10.15 Uhr
DI Power Fit Frauengymnastik 20.00-21.15 Uhr
MI Frauenfitness 19.00 -20.15 Uhr
DO Jedermänner Gymnastik 17.30 -19.00 Uhr
DO Rückenfit2 19.45- 21.00Uhr
+ Kurse je nach Antrag

 

 

[nbsp

 

Was findet in der Sportstätte „Spiegelraum“ sportlich statt? /Trainingszeitenplanung
TURNABTEILUNG
+ Kurse siehe Anträge

C:         HYGIENEKONZEPT

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten. Die
Hygieneartikel werden vom TSV Kleinsachsenheim bereitgestellt. In
1. Der Sportverein TSV Kleinsachsenheim stellt die Hygieneartikel bereit, d.h.
 Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt)
 Desinfektionsmittel (gemäß der behördlichen Vorgaben) für Gegenstände, Sportgeräte,
Ablageflächen etc.
2. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen
 Beim Zutritt auf das Sportgelände
 nach dem Toilettengang
 ggf. in der Pause
 bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.
3. Regelmäßige Desinfektion (vor/nach jeder Trainingsgruppe)
 Sportgeräte (Kleingeräte, Matten etc. o Ablageflächen)
4. Toiletten
 Toiletten sind in der Umkleidekabine (Mehrzweckhalle), Sporthalle (Vorraum).
 Es ist von dem Teilnehmer*innen sicherzustellen, dass sich während der
Toilettenbenutzung nur eine Person pro Toilettenraum aufhält.
 Die Hygieneartikel wie Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher werden
ausreichend vom Sportverein in Abstimmung mit der Gemeinde bereitgestellt.

 Die Toilettenräume werden regelmäßig ausreichend belüftet.
5. Umkleiden und Duschräume
 Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist mit einem Mindestabstand
empfohlen zwischen den Nutzerinnen und Nutzern. Der Aufenthalt in Duschen und
Umkleiden ist von den Nutzerinnen und Nutzern zeitlich auf das unbedingt
 erforderliche Maß zu begrenzen.
6. Laufwege
 Zum Betreten und Verlassen des Sportgeländes müssen vorgeschriebene Ein- und
Ausgänge benutzt werden (vgl. Raumkonzept).
 Zudem sind Wartebereiche gekennzeichnet, über die ein geregelter Zugang zur
Mehrzweckhalle / Sporthalle / Spiegelraum sichergestellt werden kann.

7. Gruppenwechsel - Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen:
 ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
 der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht
gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
 sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die
Abstandsregel zu achten.
 bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.
 die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
 auf zügiges Verlassen des Trainingsgeländes hinweisen.
 die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die
vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat.
 gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im
Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände sind untersagt. Im
öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
 Die Zeit des Gruppenwechsels sollte, wenn für das Training notwendig, zum Desinfizieren
der Geräte genutzt werden.
8. Abstand halten
 Eine Mindestabstand wird empfohlen von allem Teilnehmer*innen einzuhalten, sowohl
beim Betreten als auch Verlassen des Sportgeländes.
 In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
9. Eigenes Equipment der Sporttreibenden (was kann mitgebracht werden)
 Das Mitbringen einer eigenen Matte
 Trinkflaschen sind von den Teilnehmern*innen selbst mitzubringen.
 In Absprache mit dem/der Trainer*in können für das Training benötigte Spiel- und
Handgeräte bzw. Trainingsmaterialien (z.B. Bälle, Yoga-Matten, etc.) mitgebracht
werden.
10. Lüften
 Regelmäßiges Lüften der Sportstätte während, vor und nach dem Training
11. Maskenpflicht in den Hallen
 Es besteht in den Hallen Pflicht zum tragen einer OP- oder FFP2 Maske, solange nicht am
aktiven Trainingsbetrieb teilgenommen wird
12. Für die Einhaltung des Hygienekonzepts sind die Trainer*innen und Teilnehmer*innen
verantwortlich.


D: TRAININGSGRUPPENKONZEPT

1. Größe und Abstandsregeln
 Es kann in Gruppen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl trainiert werden.
 Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten wird empfohlen ein Abstand von
mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden.
2. Trainingsinhalte
 Die Trainingsinhalte, die unter den gegebenen Umständen und Raumvorgaben trainiert
werden dürfen, sind in den Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände festgelegt.
Die Trainer*innen müssen sich an diesen Empfehlungen orientieren. Dabei steht die
Gesundheit des Teilnehmers immer im Vordergrund.
3. Einteilung
 Die Trainingsgruppen, die in den Sportstätten trainieren, sollten feste Kurs- oder
Trainingsgruppen der Abteilungen sein.
 Eine wechselnde Zusammensetzung der Gruppen ist zu vermeiden und nur im Einzelfall
sinnvoll.
4. Personenkreis
 Es dürfen ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teilnehmenden
anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden).
 Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am
Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und
Teilnehmende).
 Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.
5. Anwesenheitslisten
 In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TNName,
Anschrift, Telefon) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer
möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die
Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
 Die ausgefüllten Listen werden zeitnah an einer zentralen Stelle im Verein abgelegt, um
im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu können.
-> beim TSV in der Geschäftsstelle Briefkasten oder per E-Mail
 Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten.
6. Gesundheitsprüfung
 Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist
eine Teilnahme nicht möglich.
 Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen
(gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training
teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen.
7. Erste-Hilfe
 Der Erste-Hilfe-Koffer ist im Sanitätsraum Mehrzweckhalle + Regieraum Sporthalle
deponiert. Er wird regelmäßig vom Hygiene-Beauftragten auf Vollständigkeit überprüft
werden.
 Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.
E: 3 Stufen Regelung
Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere
Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.
Testpflicht 3G:
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen
Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Dies gilt für
ganz Baden-Württemberg einheitlich.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der
Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule
müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet
werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten
Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G ausgenommen.
Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles
Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Basisstufe:
Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten
belegt.
Im Hallensport gilt die 3G Regelung
Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in
Folge den
Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in
BadenWürttemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder
überschreitet.
Im Hallensport gilt dann die G3 Regelung mit PCR Test
Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen
in Folge den
Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in
BadenWürttemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder
überschreitet
Im Hallensport gilt dann die 2G Regelung
Sachsenheim, 05.10..2021
___________________________________
Melanie Schneeweis – Abteilungsleitung Turnen

 

© 2015 Turn- und Sportverein Kleinsachsenheim 1900 e.V.